1 |
Gesetz über die Abfallbewirtschaftung Gesetzesgrundlage für die Gemeinden
|
4449 |
2 |
Aufgabe der Gemeinde in der Abfallbewirtschaftung Das kantonale Abfallgesetz teilt den Gemeinden in der Abfallwirtschaft die folgenden Aufgaben zu:
Erlass einer kommunalen Abfall- und Gebührenordnung
-Sammlung von Siedlungsabfällen
-Erstellung und Betrieb von Behandlungsanlagen wie Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
-Leisten der Sonderabfallabgabe und Durchführen lassen der vom AWEL organisierten Sammelaktionen für Sonderabfälle aus Haushalten
-Vollzug des Ablagerungsverbotes
-Vollzug des Verbrennungsverbotes
-Erheben von kostendeckenden Gebühren
-Vorbildrolle der Gemeinde in der Abfallwirtschaft
Führen einer Abfallstatistik
Die Vielfalt der Aufgaben zeigt, dass die Gemeinden in der Abfallwirtschaft eine bedeutende Rolle einnehmen. Die kantonalen Fachstellen unterstützen sie mit Beratung, Ausbildungsseminarien und Informationsmitteln.
|
4336 |
4 |
Kanton Zürich Kehrichtlogistik für Gemeinden – Empfehlungen zur Submission Kaufen Gemeinden Dienstleistungen ein, müssen diese ab
einem zu erwatenden Auftragswert von CHF 150‘000.–
öffentlich ausgeschrieben werden. Das Ziel einer Ausschreibung
ist das optimale Angebot mit dem besten
Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig zu machen. Mit der
Durchführung einer Submission sollen alle Anbietenden
gleich behandelt und Aufträge transparent vergeben werden.
Das Submissionsverfahren muss strenge gesetzliche Vorgaben
einhalten. Dies kann dazu führen, dass bei einer
ungünstigen Auswahl der Vergabekriterien beispielsweise
ökologische Leistungen durch relativ geringe Preisunterschiede
ausgehebelt werden.
|
4331 |
5 |
Abfallwirtschaftsbericht 2008 Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erhebt alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Betreibern von Abfallanlagen die wichtigsten Daten zum Abfallaufkommen. Der vorliegende Bericht enthält die Kennzahlen der wichtigsten Bereiche der Abfallwirtschaft für die Jahre 2005–2007 namentlich zur Entsorgung und zum Recycling von Siedlungsabfällen, Sonderabfällen und Bauabfällen
|
4399 |
6 |
Welche Betriebe (Sammelstellen) benötigen eine umweltrechtliche Bewilligung? Der Betrieb in Uetikon ist Bewilligungspflichtig
|
4480 |
7 |
Bewilligungen Jede Abfallanlage muss den umweltrechtlichen Anforderungen von Bund, Kanton und Gemeinden genügen.
Die Sektion Abfallwirtschaft des AWEL erteilt für bestimmte Abfallanlagen die notwendigen Bewilligungen.
Das gilt auch auf den Betrieb in Uetikon
|
4505 |
8 |
Kontrollpflichtige Abfälle Kontrollpflichtige Abfälle sind:
-Altreifen
-Altkabel
-Altholz
-Altfahrzeuge, Elektroschrott, Bauabfälle, Mischschrott, Aushub und Altspeiseöl.........
|
4326 |
9 |
Statistik Gemeinde Uetikon Die statistischen Porträts der 171 Zürcher Gemeinden (und auch der Regionen und Bezirke) kommen in einem neuen Design daher. Neu sind nicht nur die Grafiken zur zeitlichen Entwicklung der Indikatoren, der ausgebaute Gemeindevergleich und die neuen Datenexportmöglichkeiten, neu hinzugekommen sind auch verschiedene Indikatoren - mittlerweile sind es mehr als 300.
Die neu aufgeschalteten Gemeindedaten umfassen in sechs Themenbereichen gut 300 Indikatoren, welche z.T. längere Zeitreihen umfassen:
-Bevölkerung und Soziales: Bevölkerung (56 -Indikatoren), Bildung (17)
-Arbeit und Unternehmen: Erwerbsleben (47), Gastgewerbe (7), Landwirtschaft (11)
-Bau und Immobilien: Gebäudevolumen, Bauinvestitionen (26), Wohnungen, Wohnbautätigkeit (8), Bauzonen (9), Immobilienverkäufe (6)
-Raum und Umwelt: Geographie, Flächen (9), Umwelt (6), Verkehr (17)
-Öffentliche Finanzen: Gemeindefinanzen (24), Steuern (42)
-Politik: Wahlen (20), Abstimmungen (geplant)
|
4537 |